Auf´s Walberla mit offizieller Sondergenehmigung

Loading

Es freut mich Euch mitteilen zu können – nun ist es offiziell … ich habe die Erlaubnis von der Regierung Oberfranken erhalten, das Walberla mit meinem Offroad-Rollstuhl befahren zu dürfen! 😃

Auszug aus dem Schreiben:

„Aus naturschutzfachlicher Sicht kann dem Antrag auf Befreiung von den Verboten des § 4 Abs. 2 Nr. 1 NSG-VO „Ehrenbürg“ zugestimmt werden. Ein Naturgenuss sollte allen Menschen ermöglicht werden, solange die Natur dadurch keinen Schaden nimmt. Durch eine Befahrung mit einem Elektrorollstuhl auf den bestehenden Wegen, kommt es zu keiner Beeinträchtigung des NSGs.“